GFS Richtlinien
Referat
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Schriftliche Hausarbeit
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1. Thesenpapier /
Handreichung für
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Schriftliche Ausarbeitung von 4-5
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die Mitschüler -1 Seite
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Seiten
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plus
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Folgendes sollte enthalten sein:
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>
Deckblatt
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2.
Mündlicher Vortrag bzw.
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> Angabe der benutzten Literatur
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Präsentation ca.
10 Minuten
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sowie
Internetadressen
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Jeder Schüler muss sich im
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>
Inhaltsverzeichnis
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Anschluss daran auf
Nachfragen
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,
des Lehrers einstellen.
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Jeder Schüler muss sich auf
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Nachfragen des Lehrers zur
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Hausarbeit einstellen.
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Bewertung:
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Bewertung:
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Thesenpapier: Note x 1
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Form: Inhalt =1:3
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Vortrag:
Formnote x 1
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Inhaltsnote x 2
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Ergebnis:
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Ergebnis:
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Summe der Noten : 4
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Summe der Noten : 4
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1.
In der ersten, spätestens zweiten
Schulwoche nach Beginn des Unterrichts
informiert der Deutschlehrer seine Klassen über die
Bewertungskriterien und die
Checkliste
für eine GFS (vg. Kopie, die jeder Schüler erhält).
2.
Jeder Schüler erklärt bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien dem
Klassenlehrer
gegenüber schriftlich auf einer Klassenliste, in
weichem Fach
seiner
Wahl er eine GFS in die Notenfindung einbringen will.
3.
Jeder Fachlehrer, bei dem Schüler eine GFS machen wollen, erhält vom
Klassenlehrer
eine Kopie der Klassenliste.
4.
Bis Freitag, 18. November 2007 legt jeder Schüler nach Rücksprache mit dem
Fachlehrer
das Thema der GFS schriftlich fest.
5.
Der Schüler trägt dafür Sorge, dass er
seine GFS bis spätestens Ende der ersten Woche nach den
Pfingstferien gehalten hat.
6.
Eine Woche vor dem GFS-Termin legt der Schüler dem Fachlehrer die
Handreichung
für die Mitschüler vor.
7.
Eine GFS kann nur einmal um eine Woche verschoben werden.
Bei längeren
Erkrankungen
wird eine Einzelfall Entscheidung getroffen.
8.
Eine GFS, die nicht gehalten wurde, wird mit der Note
ungenügend bewertet.
9.
Jeder Fachlehrer trägt die Note für die gehaltene GFS in die GFS-Spalte im
Klassenarbeitsordner ein.
10. Die Verteilung der
Anzahl von GFS pro Fach und Klasse orientiert sich an der
Wochenstundenzahl
des Faches im betreffenden Schuljahr (z.B. Sp: 3-5 GSS; G:
2-4 GFS;
E: 4-6 GFS). „Aus dem Begriff der „Gleichwwertigkeit" folgt auch, dass
diese besondere Lernleistung in die Noenfindung mit dem Gewicht einer
Klassenarbeit
einfließen muss. Der Einfachkeit halber kann sie der
Fachlehrer wie
eine
Klassenarbeit verrechnen, und zwar auch dann, wenn sie keine schriftliche
Leistung war. Allerdings muss er dies von vornherein den Schülern gegenüber'
offen legen, damit allen transparent wird, dass sich das angegebene Verhältnis
von
schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen
hierdurch etwas ändern
kann.
Wenn der Fachlehrer diese besondere Leistungsform in einem anderen
Bereich der Notenfindung verbucht, muss er darauf achten, dass sie im Ergebnis
dem Gewicht einer Klassenarbeit entspricht." (Zitat aus dem oben angeführten
Rechtskommentar)
11. Fachlehrer, die GFS
abnehmen, aber keine Klassenarbeiten schreiben, müssen
die Schüler über die Gewichtung
dieser Leistung informieren.
12. Über die Pflicht-GFS hinaus kann jeder Schüler weitere Referate, Hausarbeiten
usw. in
anderen Fächern anfertigen. Ebenso kann jeder Lehrer
von seinen Schülern über die Pflicht-GFS
hinaus GFS ähnliche Leistungen einfordern.
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