Hartmanni-Gymnasium
Eppingen Information für die Kursstufe: GFS
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Präsentation
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Hausarbeit
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Art
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Mündlicher Vortrag mit - Inhaltlichen
Anforderungen (genaue Darstellung des Themas,
fachspezifische Kompetenzen u.a.) -
Formalen Anforderungen (Medieneinsatz, Auftreten, Sprachkompetenz,
Aufbau der Präsentation u.a.)
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Schriftliche
Ausarbeitung mit: - Deckblatt - Inhaltsverzeichnis - Literaturverzeichnis -
Unterschriebener Erklärung, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde
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Dauer/Länge
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10 Minuten
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max. 10 Seiten
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Handreichung
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als Thesenpapier, Gliederung, Zusammenfassung o.a. -
1 Seite - liegt 1 Woche vor GFS-Termin dem Fachlehrer vor - wird
den Mitschülern ausgehändigt - mit Quellenangaben inkl. Internet
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Kolloquium
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Im Anschluss
an den mündlichen Vortrag wird der Schüler vom Lehrer über sein Thema zusätzlich 10 Minuten lang befragt.
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Zu einem vom Lehrer
festgelegten Zeitpunkt wird der Schüler
über sein Thema zusätzlich 10 Minuten lang befragt.
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Bewertung
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Inhalt: Form =1:1
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Präsentation
/ Hausarbeit
: Kolloquium
= 1:1
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Grundlage für die Durchfahrung der (zu Klassenarbeiten) Gleichwertigen
Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) ist § 6Abs. 3 der NGVO:
Neben den Klassenarbeiten werden gleichwertige
Feststellungen von
Schülerleistungen vorgesehen,
die sich insbesondere auf
schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im
naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch
außerhalb der stundenplanmäßigen
Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen beziehen. Die Fachlehrkräfte sorgen für eine Koordination dieser
Leistungsfeststellungen.
Zu
diesen Leistungen ist jeder
Schüler ist im Laufe der
Jahrgangstufen in drei
Fächern seiner Wahl
verpflichtet; die Schule
ermöglicht es ihm, diese
Leistungen in den ersten
drei Halbjahren zu
erbringen. Darüber hinaus
hat der Schüler in einem
wieteren Fach das Recht
zu einer gleichwertigen
Leistungsfeststellung.
2) Zeitraum
Den
Schülern wird nahegelegt, diese Pflicht bereits in den ersten drei Halbjahren zu erfüllen, sodass sie sich
auf die Vorbereitung ihres Abitur
konzentrieren können. Pro Halbjahr sollten höchstens zwei GFS erbracht
werden. Die Schüler achten selbst auf eine
angemessene Verteilung.
3) Bekanntgabe der Themen und Planung
In den ersten drei Kurswochen jedes Halbjahres stellt der
Fachlehrer der Kursstufe
die Themen der GFS vor, die in seinem Fach durchgeführt werden können. Er informiert die Schüler auf der Grundlage der Absprachen innerhalb der Fachschaften
über die Bewertungskriterien. Für 4-stündige Fächer sollten insgesamt etwa 12 GFS, für 2-stündige Fächer etwa 6, für Erdkunde und Gemeinschaftskunde 4 GFS
angeboten werden.
Als andere Lernleistungen können auch Themen bearbeitet werden, die in Absprache mit dem
Fachlehrer vom Schüler vorgeschlagen
werden.
In der vierten Kurswoche wählen die Schüler die Fächer,
in denen sie eine GFS
erbringen wollen. Die Tutoren übertragen die Planung auf eine Liste im GFS-Ordner im Fach über den
Brieffächern.
4) Überwachung und Scheine
Der Fachlehrer bestätigt auf dem Schülerlaufzettel die
Erledigung der GFS und
übergibt dem Schüler für die erbrachte Leistung einen benoteten Schein. Die Schüler legen den
Laufzettel vor jedem Halbjahreskonvent ihren Tutoren zur Unterschrift vor.
Nach Erledigung aller GFS geben die Tutoren die Laufzettel
an die Oberstufenberater zurück.
5) Hinweise zur Durchführung
Die GFS kann nicht entfallen, die Schüler haben sich ja
mit ihrer Wahl dazu verpflichtet. Versäumt ein
Schüler krankheitsbedingt den langfristig
festgelegten GFS-Termin, ist er verpflichtet, innerhalb von drei Tagen
mit dem Fachlehrer Kontakt aufzunehmen und eine Entschuldigung vorzulegen. Der
Fachlehrer bestimmt, wann und in welcher
Form die GFS nachzuholen ist. Versäumt der Schüler krankheitsbedingt
auch den vereinbarten Nachtermin, muss er
für sein Fernbleiben am darauffolgenden Schultag eine ärztliche Bescheinigung
vorlegen.
Schüler, die durch hohe Fehlzeiten auffällig geworden
sind, können von der Schulleitung mit einer schriftlichen Auflage belegt werden, jeden krankheitsbedingt
versäumten GFS-Termin mit einer ärztlichen
Bescheinigung zu entschuldigen. Nicht
erbrachte GFS werden mit 0 Punkten bewertet und fließen mit dem Gewicht einer
Klassenarbeit in die Notengebung für das Halbjahr ein.
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