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GFS

 

Themenvorschläge:

  1. Fibonacci Zahlen    12.1
  2. Fraktale                    12.1
  3. Türme von Hanoi      12.1                                                                                 
  4. Newton Verfahren    12.1
  5. Funktionsanpassung gebrochenrat. Funktionen (S.191 ff)     12.1
  6. Teilverhältnisse         13.1
  7. Mathematik und Verkehr (gebr.-rat Funktionen)    12.1 oder 12.2              
  8. Lineare Gleichungssysteme : Gauss Verfahren             12.2
  9. Determinate einer Matrix; Regel von Sarrus  bzw. Cramer       12.2
  10. Beweise mit dem geschlossenen Vektorzug                        12.2                     Manuel
  11. Ein Satz viele Beweise                          nicht vor 12.2  (sonst egal)
  12. Ebenen und Geradeneinführung              12.2
  13. Gegenseitige Lage von Geraden            12.2                                                       Sarina
  14. Lage Gerade Ebene                                  12.2                                                     Suzan
  15. Die Zahl e (Einführung) (entwedder 13.1 oder ganz zu Beginn zu Folgen)       Viola
  16. Beweise mit dem Skalarprodukt                   12.2
  17. Nährungsweise Berchnung von Integralen         13.1

 

 

 Hartmanni-Gymnasium Eppingen Information für die Kursstufe: GFS

 

Präsentation

Hausarbeit

 

Art

Mündlicher Vortrag mit - Inhaltlichen Anforderungen (genaue Darstellung des Themas, fachspezifische Kompetenzen u.a.) - Formalen Anforderungen (Medieneinsatz, Auftreten, Sprachkompetenz, Aufbau der Präsentation u.a.)

Schriftliche Ausarbeitung mit: - Deckblatt - Inhaltsverzeichnis - Literaturverzeichnis - Unterschriebener Erklärung, dass die Arbeit selbst­ständig verfasst wurde

 

Dauer/Länge

10 Minuten

max. 10 Seiten

 

Handreichung

- als Thesenpapier, Gliederung, Zusammenfassung o.a. -

1 Seite - liegt 1 Woche vor GFS-Termin dem Fachlehrer vor - wird den Mitschülern ausgehändigt - mit Quellenangaben inkl. Internet

-

 

Kolloquium

Im Anschluss an den mündlichen Vortrag wird der Schüler vom Lehrer über sein Thema zusätzlich  10 Minuten lang befragt.

Zu einem vom Lehrer festgelegten Zeitpunkt wird der Schüler über sein Thema zusätzlich 10 Minuten lang befragt.

 

Bewertung

Inhalt: Form =1:1

Präsentation / Hausarbeit : Kolloquium = 1:1

 

 

Grundlage für die Durchfahrung der (zu Klassenarbeiten) Gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) ist § 6Abs. 3 der NGVO:

Neben den Klassenarbeiten werden gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen, die sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen beziehen. Die Fachlehrkräfte sorgen für eine Koordination dieser Leis­tungsfeststellungen. Zu diesen Leistungen ist jeder Schüler ist im Laufe der Jahrgangstufen in drei Fächern seiner Wahl verpflichtet; die Schule ermöglicht es ihm, diese Leistungen in den ersten drei Halbjahren zu erbringen. Darüber hinaus hat der Schüler in einem wieteren Fach das Recht zu einer gleichwertigen Leistungsfeststellung.

2)   Zeitraum

Den Schülern wird nahegelegt, diese Pflicht bereits in den ers­ten drei Halbjahren zu erfüllen, sodass sie sich auf die Vorbereitung ihres Abitur konzentrieren können. Pro Halbjahr sollten höchstens zwei GFS erbracht werden. Die Schüler achten selbst auf eine angemessene Verteilung.

3)   Bekanntgabe der Themen und Planung

In den ersten drei Kurswochen jedes Halbjahres stellt der Fachlehrer der Kursstufe die Themen der GFS vor, die in seinem Fach durchgeführt werden können. Er informiert die Schüler auf der Grundlage der Absprachen innerhalb der Fach­schaften über die Bewertungskriterien. Für 4-stündige Fächer sollten insgesamt etwa 12 GFS, für 2-stündige Fächer etwa 6, für Erdkunde und Gemeinschaftskunde 4 GFS angeboten werden.

Als andere Lernleistungen können auch Themen bearbeitet werden, die in Absprache mit dem Fachlehrer vom Schüler vorgeschlagen werden.

In der vierten Kurswoche wählen die Schüler die Fächer, in denen sie eine GFS erbringen wollen. Die Tutoren übertragen die Planung auf eine Liste im GFS-Ordner im Fach über den Brieffächern.

4)   Überwachung und Scheine

Der Fachlehrer bestätigt auf dem Schülerlaufzettel die Erledigung der GFS und übergibt dem Schüler für die erbrachte Leistung einen benoteten Schein. Die Schüler legen den Lauf­zettel vor jedem Halbjahreskonvent ihren Tutoren zur Unter­schrift vor. Nach Erledigung aller GFS geben die Tutoren die Laufzettel an die Oberstufenberater zurück.

5) Hinweise zur Durchführung

Die GFS kann nicht entfallen, die Schüler haben sich ja mit ihrer Wahl dazu verpflichtet. Versäumt ein Schüler krankheits­bedingt den langfristig festgelegten GFS-Termin, ist er ver­pflichtet, innerhalb von drei Tagen mit dem Fachlehrer Kontakt aufzunehmen und eine Entschuldigung vorzulegen. Der Fach­lehrer bestimmt, wann und in welcher Form die GFS nachzu­holen ist. Versäumt der Schüler krankheitsbedingt auch den vereinbarten Nachtermin, muss er für sein Fernbleiben am darauffolgenden Schultag eine ärztliche Bescheinigung vorle­gen.

Schüler, die durch hohe Fehlzeiten auffällig geworden sind, können von der Schulleitung mit einer schriftlichen Auflage belegt werden, jeden krankheitsbedingt versäumten GFS-Ter­min mit einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen. Nicht erbrachte GFS werden mit 0 Punkten bewertet und flie­ßen mit dem Gewicht einer Klassenarbeit in die Notengebung für das Halbjahr ein.

 

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